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   OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02   

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OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02 (https://dejure.org/2002,17135)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2002 - 7 KN 88/02 (https://dejure.org/2002,17135)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 7 KN 88/02 (https://dejure.org/2002,17135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ladenschluss; Öffnung von Verkaufsstellen; Kindertage und Wohlfühltage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 Abs 2 GewO; § 14 Abs 1 S 1 LadSchlG; § 16 Abs 1 S 1 LadSchlG; § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 LadSchlG; § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 LadSchlG
    Jahrmarkt; Kindertag; Ladenschluss; Markt; Messe; Veranstaltung; Verkaufsstelle; Volksfest; Wohlfühltag; Öffnungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NdsVBl 2002, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01

    Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02
    Die Belange des Schutzes des Verkaufspersonals kommen in der zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung und der Höchstzahl der freigabefähigen Tage zum Ausdruck (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.3.2001 - 7 K 707/00 -, GewArch 2001, 259; OVG Bremen, Urt. v. 4.9.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2001 - 7 K 707/00

    Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02
    Die Belange des Schutzes des Verkaufspersonals kommen in der zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung und der Höchstzahl der freigabefähigen Tage zum Ausdruck (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.3.2001 - 7 K 707/00 -, GewArch 2001, 259; OVG Bremen, Urt. v. 4.9.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02
    Dabei steht ihrer Antragsbefugnis nicht entgegen, dass die Verordnung selbst nur die Offenhaltung von Verkaufsstellen zu bestimmten Zeiten ermöglicht, die unmittelbare Betroffenheit der Antragstellerin aber noch von der Entschließung der Geschäftsinhaberin abhängt, das Ladengeschäft während der durch die Norm ermöglichten Zeit tatsächlich offen zu halten und die Antragstellerin in dieser Zeit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 CN 1.98 -, GewArch 1999, 168).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89

    Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02
    Das Kennzeichen der den Märkten und Messen gleichgestellten "ähnlichen Veranstaltungen" ist (ebenfalls), dass sie einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und aus diesem Grunde Anlass bieten, die Offenhaltung von Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 LSchlG freizugeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989 - 1 B 153.89 -, GewArch 1990, 143 unter Bezugnahme auf Wortlaut und Entstehungsgeschichte, BR-Drs. 310/54, S. 23 f; ferner Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Drs. 2/2810, S. 5).
  • VGH Bayern, 27.09.2001 - 22 N 01.1288
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02
    Denn ein traditioneller Markt beachtlicher Größe gibt im allgemeinen Grund für die Annahme, dass er einen beträchtlichen Besucherandrang auslösen wird (enger Bay. VGH, Urteil vom 27.9.2001 - 22 N 01.1288 - , GewArch 2002, 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1981 - 6 S 2371/80

    Ladenschlußregelungen anläßlich von Jahrmärkten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02
    In diesem Fall ist ein Beschränkung der Offenhaltung auf bestimmte Bezirke sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.3.1981 - 6 S 2371/80 -, GewArch 1981, 204; Stober, a.a.O., Rn. 19 zu § 14).
  • Drs-Bund, 31.10.1956 - BT-Drs II/2810
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02
    Das Kennzeichen der den Märkten und Messen gleichgestellten "ähnlichen Veranstaltungen" ist (ebenfalls), dass sie einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und aus diesem Grunde Anlass bieten, die Offenhaltung von Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 LSchlG freizugeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989 - 1 B 153.89 -, GewArch 1990, 143 unter Bezugnahme auf Wortlaut und Entstehungsgeschichte, BR-Drs. 310/54, S. 23 f; ferner Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Drs. 2/2810, S. 5).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 KN 273/04

    Bestehen eines besonderen Feststellungsinteresses bezüglich der Nichtigkeit einer

    Denn ein traditioneller Markt beachtlicher Größe gibt im allgemeinen Grund für die Annahme, dass er einen beträchtlichen Besucherandrang auslösen wird (Senat, Urt. v. 18.7.2002 - 7 KN 88/02 -, NdsVBl. 2002, 288).

    Die Belange des Schutzes des Verkaufspersonals kommen in der zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung und der Höchstzahl der freigabefähigen Tage zum Ausdruck (vgl. Senat, Beschl. v. 23.11.2004 - 7 MN 274/04 -, Urt. v. 18.3.2004 - 7 KN 91/03 - v. 18.7.2002 - 7 KN 88/02 -, aaO; Beschl. v. 21.3.2001 - 7 K 707/00 -, NVwZ-RR 2001, 736 = GewArch 2001, 259; OVG Bremen, Urt. v. 4.9.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472 m.w.N.).

    Die Festsetzung einer eingeführten Veranstaltung als Markt begründet - wie dargelegt - jedenfalls eine gewisse Vermutung dafür, dass damit auch ein Anlass für eine verlängerte Öffnung der Verkaufsstellen gegeben ist (vgl. Senat, Beschl. v. 21.3.2001, aaO; Urt. v. 18.7.2002, aaO).

  • OVG Bremen, 24.11.2004 - 1 B 419/04

    Ladenöffnung in Bremerhaven am 1. Advent - Antragsbefugnis; Arbeitnehmer;

    Die Ladenöffnung darf lediglich ein Begleitumstand sein, sie hat dienende Funktion und darf nicht zum hauptsächlichen Motiv werden (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1998, a.a.O.; B. v. 06.03.2003 - juris - OVG Bremen, U. v. 15.09.1998, a.a.O.; U. v. 04.09.2001, NordÖR 2001, S. 460; OVG Lüneburg, U. v. 18.07.2002, NdsVBl 2002, S. 288).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 7 MN 177/04

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf das Ladenschlussgesetz (LadSchlG)

    Die Belange des Schutzes des Verkaufspersonals kommen in der zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung und der Höchstzahl der freigabefähigen Tage zum Ausdruck (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.3.2001 - 7 K 707/00 -, GewArch 2001, 259; Urt. v. 18.7. 2002 - 7 KN 88/02 -, NdsVBl. 2002, 288; OVG Bremen, Urt. v. 4.9.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KN 91/03

    Verkaufsoffener Sonntag anlässlich von Spargelwochen ist nicht zulässig

    Die Belange des Schutzes des Ver-kaufspersonals kommen in der zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung und der Höchstzahl der freigabefähigen Tage zum Ausdruck (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.03.2001 7 K 707/00 , GewArch 2001, 259; Urt. v. 18.07.2002 - 7 KN 88/02 -, NdsVBl.
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